Amazon-Prime-Abonnenten, die ihre Chance auf eine Vergleichszahlung schon abgeschrieben hatten, sollten ihre Anspruchsberechtigung erneut prüfen. Der Vergleich rund um das Abonnement wurde ausgeweitet, und die mögliche Auszahlung für berechtigte Mitglieder ist auf bis zu 200 Dollar gestiegen, wie unter anderem Dallas News, CT Insider, Fast Company und The Seattle Times berichten.
Warum die Summe weiter steigt
Im Zentrum steht der Vorwurf, Amazon habe Kunden ohne klare Zustimmung für Prime angemeldet und wiederkehrende Gebühren abgebucht – ein Vorgang, den Kläger und Aufsichtsbehörden als irreführende Anmelde- und Kündigungsabläufe beschreiben. Je mehr betroffene Konten identifiziert und je weiter die Definition der Gruppe gefasst wird, desto größer wird die Zahl möglicher Anspruchsteller und damit auch die geschätzte Summe pro Person.
Bemerkenswert an dieser Runde ist die Öffnung für jene, die zunächst keinen Antrag gestellt hatten. Viele Abonnenten wussten schlicht nichts von dem Vergleich oder hielten den Aufwand für eine kleine Rückerstattung für unverhältnismäßig. Bei einer Obergrenze von nunmehr 200 Dollar verschiebt sich diese Rechnung deutlich.
Wer Anspruch hat und was zu tun ist
Entscheidend ist in der Regel, wann die Prime-Mitgliedschaft bestand und wie abgerechnet wurde. Auch frühere Abonnenten zählen, nicht nur aktuelle. Konkret geht es darum, die eigene Kontohistorie mit den veröffentlichten Kriterien abzugleichen und zu prüfen, ob ein früherer Antrag oder eine automatische Gutschrift den Fall bereits abdeckt.
Amazon sieht in der Ausweitung kein Schuldeingeständnis und verteidigt seine Anmeldepraktiken weiterhin. Dennoch ist der Fall zu einer Referenz dafür geworden, wie Abo-Dienste Zustimmungsdialoge gestalten – ein Thema, das inzwischen weit über diesen einen Rechtsstreit hinaus geprüft wird.
Wer jemals für ein Abo bezahlt hat, an dessen Zustimmung er sich nicht erinnert, kann die Sache pragmatisch angehen: Fristen und Kriterien ändern sich, und die Prüfung dauert nur wenige Minuten. Hinweise zu Antragsfenstern und endgültigen Auszahlungsbeträgen dürften folgen.
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